Für den ersten Termin ist eine gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung zu leisten: Diese beträgt 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Minderjährige sowie Personen mit Befreiung von der Zuzahlung (bitte entsprechenden Nachweis vorlegen) sind hiervon ausgenommen. Die restlichen Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Privatversicherte begleichen die vollständigen Behandlungskosten in unserer Praxis nach Abschluss aller Therapieeinheiten. Für Privatpatienten orientieren sich die Preise pro Behandlung am 1,8-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen. Nach Behandlungsende stellen wir Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer privaten Versicherung einreichen können. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.